AGBs

 

01 Geltung und Allgemeines

1.1 Für sämtliche Verträge über die Erbringung von Leistungen durch uns gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen"). Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von einem Mitglied der Geschäftsführung oder einem Prokuristen unsererseits ausdrücklich anerkannt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind auch dann unverbindlich, wenn deren Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine stillschweigende Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners durch schlüssiges Verhalten ist ausgeschlossen.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsverhältnisse. Sie gelten unabhängig davon, ob im Einzelfall gesondert auf sie Bezug genommen wird.

1.3 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

02 Lieferung: höhere Gewalt

2.1 Sind wir verpflichtet, eine Sache zu liefern, erfüllen wir diese Pflicht mit Übergabe an den Frachtführer. Der Zeitpunkt der Übergabe ist auch für die Rechtzeitigkeit der Leistungserbringung entscheidend.

2.2 Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, wenn und soweit dies dem Vertragspartner zumutbar ist und dadurch nicht vom vereinbarten Leistungstermin abgewichen wird.

2.3 Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, nicht von uns zu vertretende Streiks oder Aussperrungen oder Betriebs und/ oder Rohstoffmangel berechtigen uns, vom noch nicht erfüllten Vertrag zurückzutreten, wenn die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung nicht nur vorübergehend unmöglich machen und darüber hinaus bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren. Wir werden den Vertragspartner unverzüglich über eine eventuelle Nichtverfügbarkeit unserer Leistung informieren. Sollten bereits Gegenleistungen vom Vertragspartner erbracht worden sein, werden diese im Falle unseres Rücktritts aus oben genannten Gründen unverzüglich erstattet.

 

03 Gefahrenübergang

3.1 Die Gefahr geht mit Übergabe des Liefergegenstands an den Frachtführer über.

3.2 Bei Rücksendung von gelieferten Gegenständen an uns geht die Gefahr mit Annahme der Sache durch uns in unserem Lager in München auf uns über.

  

04 Erwerb von Software

Bei Erwerb von Software erhält der Vertragspartner lediglich ein einfaches Nutzungsrecht für den eigenen Gebrauch, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.

4.1 Wir weisen die Vertragspartner darauf hin, dass für die gelieferte Software besondere Nutzungsbestimmungen des Herstellers gelten können.

 

05 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Gegenansprüche

5.1 Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Sämtliche Beschreibungen des Leistungsgegenstands enthalten lediglich Beschaffenheitsangaben. Garantien bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

5.2 Alle Preisangaben in unseren Katalogen, Preislisten, elektronischen Medien oder dergleichen sind freibleibend.

5.3 Unsere Preise enthalten keine Umsatzsteuer.

5.4 Fällt für unsere Leistung Umsatzsteuer an, werden wir diese getrennt berechnen.

5.5 Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefern wir gegen Nachnahme (Zahlung in Bar oder per Euro-Verrechnungsscheck). Lieferungen an Behörden und Großkunden erfolgen auf Rechnung.

5.6 Bei Überschreitung von vertraglich vereinbarten Zahlungsterminen kommt der Vertragspartner in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Verzugszinssatz beträgt 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung höherer Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund sowie die uns darüber hinaus zustehenden Rechte wegen Verzugs bleiben unberührt.

5.7 Erbringen wir durch unsere Mitarbeiter Leistungen beim Vertragspartner vor Ort wird dem Vertragspartner darüber ein entsprechender Stundennachweis überreicht. Dieser ist umgehend vom Vertragspartner zu prüfen. Der Stundennachweis gilt als genehmigt, wenn er nicht binnen einer Woche nach Erteilung schriftlich gerügt wird. Der Vertragspartner wird von uns auf dem Stundennachweis nochmals ausdrücklich auf die Bedeutung einer unterlassenen schriftlichen Rüge sowie auf die Wochenfrist gesondert hingewiesen.

5.8 Die Aufrechnung mit dem Zahlungsanspruch der Speicherwerke AG ist ausgeschlossen, wenn die Gegenansprüche nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Mängeln kann der Kunde unter den gleichen Voraussetzungen die Zahlung nur in einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teils zurückbehalten.

 

06 Ansprüche wegen Mängeln

6.1 Die von uns gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Vertragspartner oder an einen von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn ein Mangel, der bei sorgfältiger Untersuchung zu entdecken gewesen wäre, nicht binnen einer Woche nach Wareneingang schriftlich gerügt wird. War der Mangel bei einer sorgfältigen Untersuchung nicht erkennbar, so gilt die Pflicht zur rechtzeitigen schriftlichen Rüge ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Der Vertragspartner wird von uns auf dem Lieferschein auf die Bedeutung einer unterlassenen schriftlichen Rüge sowie auf die Wochenfrist gesondert hingewiesen.

6.2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung innerhalb einer vom Vertragspartner zu setzenden angemessenen Frist verpflichtet. Weitergehende Rechte wegen Mängel stehen dem Vertragspartner erst nach fruchtlosem Verstreichen der Frist zu. Die Nachbesserung gilt nach zwei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen.

6.3 Die Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln beträgt 12 Monate, beginnend mit dem Zeitpunkt der Ablieferung.

 

07 Haftungsbeschränkung

7.1 Wir haften nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe und Erfüllungsgehilfen sowie ohne Rücksicht auf den Grad des Verschuldens für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.2 Weiter haften wir für leichte Fahrlässigkeit unserer Organe und Erfüllungsgehilfen im Fall der Unmöglichkeit, des Leistungsverzugs, der Nichteinhaltung einer Garantie oder der Verletzung einer sonstigen Kardinalspflicht. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf einen Betrag von Euro 60.000,00 beschränkt.

7.3 Eine über die Haftung nach 7.1 und 7.2 hinausgehende Haftung unsererseits - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für sämtliche Ansprüche auf Grund der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

7.4 Sämtliche Haftungsbeschränkungen nach 7.1 bis 7.3 gelten auch zugunsten unserer Organe und Erfüllungsgehilfen.

7.5 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

 

08 Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch zukünftiger Forderungen aus den geschlossenen Verträgen verbleibt ausgelieferte Ware in unserem Eigentum. Der Vertragspartner ist zur Veräußerung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Vertragspartner weiterhin ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

8.2 Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstands wird stets für uns vorgenommen.

Wird der Liefergegenstand mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts des uns gehörenden Gegenstands im Verhältnis zu den anderen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung.

8.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Abnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

8.4 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners frei zu geben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der Sicherheiten obliegt uns.

 

09 Support

Die Lieferung von Gegenständen durch uns beinhaltet keinen Anspruch des Vertragspartners auf die Erbringung von Service- oder Wartungsleistungen. Hierzu bedarf des Abschlusses eines gesonderten Vertrags.

 

10 Schlussbestimmungen

10.1 Erfüllungsort ist München.

10.2 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns ist München. Wir sind jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

10.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Rechtsbeziehungen, die im Zusammenhang mit der Einigung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrags stehen, sind nach dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zu beurteilen.



Stand Oktober 2023